In unserem Artikel „Datenschutz oder Datenskandal“ haben wir schon einmal auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook bestehen.
Ende September ist uns zum ersten Mal folgende Meldung aufgefallen:
Ist der Status des zugehörigen E-Mail-Accounts nicht oder nicht mehr aktiv, zu wenig Log Ins, laufen über ihn keine anderweitigen Aktivitäten oder passen angegebene Daten im Account nicht zu den registrierten Daten eurer IP-Adresse, outet Facebook diesen als „Fake“ und fordert Ersatz.
Sämtliche Daten, die auf die Plattform des Unternehmens hochgeladen werden, sei es nur ein einzelnes Wort hinter der Chat-Funktion oder das Anklicken einer Werbe-Annonce, bleiben auch selbst nach Löschung des jeweiligen Accounts u.a. auch in den USA in virtuellen Datenbanken protokolliert und gespeichert. „…für eine Dauer von max. 90 Tagen in Sicherungskopien.“ wie das Unternehmen selbst sagt.
Daten werden schamlos an die Wirtschaft verscherbelt, willkürlich an Behörden weitergegeben und somit auch auf anderen dezentralen Datenbanken gespeichert.
Jedes Foto oder Video, jede Website und Link, jede Aussage, gar jedes Wort welches über Pinnwand, Kommentare oder Chat-Funktion gepostet wird, wird protokolliert. Dies kann man zunächst selbst verfolgen, wenn man einmal einen Blick auf sein Postfach wirft. Dort finden sich Kopien aller protokollierten und geführten Gespräche, die beim Entfernen zunächst nur „archiviert“ werden. Zum löschen der archivierten Gesprächsprotokolle stößt man dann auf folgende Meldung:
Was in Sachen Facebook mittlerweile typisch wirkt, ist für das Unternehmen „Electronic Arts“ (EA) auch schon seit längerer Zeit Gang und Gäbe. Folgende Widersprüche in Sachen „Datenschutzrichtlinien“ wurden durch Gamestar in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Thomas Schwenke herausgearbeitet:
* die Lizenzrechte für alle EA-Produkte automatisiert und ohne Benachrichtigung des Nutzers zu überprüfen
* Informationen über Computer, Hardware, Medien und Software zu verwenden, um Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendungen zu aktualisieren
* das Sammeln, Übertragen, Speichern und Nutzen diverser Daten, darunter Informationen über das Nutzungsverhalten und die installierte Soft- und Hardware
* die erlangten Daten für “Marketingzwecke” zu verwenden und an “Partner” weiterzugeben
Internetzensur in sozialen Netzwerken
Am 22. August wurde unsere Fanpage auf Facebook gesperrt, da man angeblich gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen habe.
Das folgende Schreiben wurde uns zugeschickt:
“Hallo,
Your Page „Autonom Anarchistische Allianz (A2A)“ has been removed for violating our Terms of Use. A Facebook Page is a distinct presence used solely for business or promotional purposes. Among other things, Pages that are hateful, threatening, or obscene are not allowed. We also take down Pages that attack an individual or group, or that are set up by an unauthorized individual. If your Page was removed for any of the above reasons, it will not be reinstated. Continued misuse of Facebook’s features could result in the permanent loss of your account.
If you need further assistance with this issue, please visit http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=page_disabled.
Das Facebook-Team”
“Pages that are hateful, threatening, or obscene are not allowed.”
Wir verurteilen diesen skurril begründeten Einschnitt in unsere Pressefreiheit und die damit einhergehende Verleumdung unserer Arbeit als Menschenrechtler als “abscheulich”, “bedrohlich” und “obszön”.
Kritischer alternativer Journalismus wird gut und gern mit willkürlichen Vorwürfen konfrontiert und mit abfälligen Anmerkungen als „Hassrede“ denunziert.
Unsere kritische Berichterstattung gegen das Unternehmen ist hierfür sehr wahrscheinlich ausschlaggebend.
Selbst auf kleineren Plattformen wie Kwick.de nehmen Zensur und Diskriminierung immer weiter zu. Wie wir in unserem Artikel „Freiheit in Ketten“ bereits berichtet haben, können über Spamfilter beliebige Schlüsselwörter wie „Libyen“ zensiert bzw. aus E-Mails, sogenannten „Messages“ etc. herausgegriffen werden. Vor allem bei internen E-Mails und Blogs in denen z.B. die Begriffe „Polizeibrutalität“, „Überwachung“, „Internet-Zensur“ oder „Bilderberg“ als zusammenhängendes Wort enthalten ist oder ein Link zu jenem eingefügt wird, werden quasi nicht übernommen und die Fehlermeldung „gesperrte Ausdrücke gefunden“ angezeigt.
Diese Zensur bzw. Sperrung von bestimmten Inhalten gilt mittlerweile schon für komplette Websites und dazugehörige Portale. So ist es u.a. nicht möglich gewisse Artikel oder Berichte, Videos oder Bilder mit direktem Einbetten zu posten.
Eine Antwort auf Beschwerdebriefe erhält man hierfür keine und werden auch nach mehrfacher Aufforderung gekonnt ignoriert.
Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Derartige Paragraphen finden sich in ihrer Umsetzung wohl gemerkt nicht ganz so häufig wie Sand am Meer.
Gegen Ende 2009 löste Spaniens Regierung durch einen umstrittenen Gesetzesentscheid, welcher massive Einschnitte in die Grundprinzipien demokratischen Verständnisses verabschiedete, eine kleine Cyberrevolte aus. Der Staat darf nun eine Webseite ohne juristisches Gutachten und Beschlüsse innerhalb von vier Tagen vom Netz nehmen. Im Januar 2010 wurde in Madrid „Red Sostenible“ („Nachhaltiges Netz“) als digitale Widerstands-Plattform gegründet. Kurz darauf entstand die Plattform „Nolesvotes“ („Wähle sie nicht“). Freiheitsbewegungen wie Anonymous, ebenso der Filmregisseur Alex de la Iglesia, der als Präsident der spanischen Filmakademie zurücktrat, schlossen sich dem Widerstand an. „Nolesvotes“ wurde zu einem Kristallisationspunkt der verschiedenen Bewegungen im Netz.
Bundestrojaner und ähnliche Konsorten
Zum Release von Half Life 2 im November 2004 kam damit auch die erste Onlineaktivierung per Steam auf den Markt, der die Benutzung des Produkts zwingend voraussetzte.
Um der Medienpiraterie präventiv entgegenzuwirken wurde zu einer regelrechten Online-Registrierungs-Datensammelwut und zu einem Kundenbindungswahn hingearbeitet, welches das Installieren von entsprechenden Datenpaketen und Online-Registrierungen erforderlich machte. Im Zuge dessen, hatte die BRD den sogenannten „Bundestrojaner“ entwickeln lassen, der die Daten auf dem PC infiltriert und weiter verarbeitet.
Auf eigene Faust hin wollen Regierungsvertreter von CDU ein sogenanntes „Two-Strikes-Modell“ ohne Gerichtsbeschluss einführen, der eine Art Offensiv-Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet darstellt.
Noch im November 2011 soll ein eigener Gesetzesentwurf dargelegt werden, dass ein Two-Strikes-Warnmodell ähnlich wie in anderen Ländern vorsieht. Provider werden, nach einem zweiten Hinweis durch Rechteinhaber auf Urheberrechtsverstöße eines Kunden, dazu veranlasst diesem das Internet für drei Wochen ohne dementsprechende Gerichtsbeschlüsse zu sperren.
0 Antworten auf „Neues von Facebook und Co.“